Bei Jugendlichen sollte ein Elternteil anwesend sein. Zuerst werden die Zahnstellung und die Lage der Kiefer zueinander untersucht. Anschließend besprechen wir gemeinsam den Befund.

Oft haben die Patienten schon eine genaue Vorstellung davon, was sie an ihren Zähnen stört. Diese Wünsche nehme ich auf und gemeinsam legen wir das Behandlungsziel fest.

Selten ist eine kieferorthopädische Behandlung vor dem 9. Lebensjahr notwendig. In vielen Fällen ist ein Behandlungsbeginn während des Seitenzahnwechsels (9. – 11. Lebensjahr) ideal. Zahnstellungskorrekturen sind grundsätzlich immer möglich, aber die Korrektur eines Fehlbisses ist nach Abschluss des Zahnwechsels deutlich aufwändiger.

Es ist empfehlenswert sich rechtzeitig kieferorthopädisch beraten zu lassen (7. Lebensjahr). So können Sie Ihren Kind oft aufwendige spätere kieferorthopädische Maßnahmen ersparten. Sind vorläufig keine Maßnahmen erforderlich, empfehle ich die Wiedervorstellung zu einem späteren Zeitpunkt, um den Zahnwechsel beobachten zu können.

Sind kieferorthopädische Maßnahmen notwendig, erhält der Patient auf Wunsch einen Termin zur Erstellung der Planungsunterlagen!

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